AGB´s für Veranstaltungen

 

§1 Veranstalter

  1. Veranstalter ist der Lendermannen e.V – vertreten durch den 1.Vorsitzenden Marco Eichmann, Rosenweg 11, 36272 Niederaula, Tel.: 0175-8880885, Mail: info@lendermannen.de, Vereinregisternummer: VR1643, Registergericht: Bad Hersfeld, nachfolgend Veranstalter genannt.

§2 Geltungsbereich

  1. Die allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle möglichen Belange im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung (nachfolgend Veranstaltung genannt).
  2. Vertragspartner sind die Teilnehmenden (jede auf der Veranstaltung anwesende Person, die im Besitz einer gültigen Anmeldung ist) und der Veranstalter.
  3. Die AGBs gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.

§3 Haftung des Veranstalters

  1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§4 Pflichten des Teilnehmers

  1. Alle minderjährige Teilnehmende benötigen eine volljährige und legitimierte Aufsichtsperson, die an der Veranstaltung teilnimmt. Die Eltern oder Aufsichtspersonen minderjähriger Teilnehmenden müssen auf dem Veranstaltungsgelände immer erreichbar sein.
  2. Die Teilnehmenden sind sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.). Die Teilnehmenden versichern, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem allgemein zugänglichem Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
  3. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, ihre Ausrüstung (insbesondere die von ihnen verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, haben sie dies selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. Den Teilnehmenden obliegt es, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und ihre Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings sind die Teilnehmenden während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich.
  4. Die Teilnehmenden verpflichten sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmende und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
  6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
  7. Ein Teilnehmer, der eine NSC (Nicht-Spieler-Charakter) Karte erwirbt, hat auf der Veranstaltung den Weisungen der Weisungsbefugten des Veranstalters (Spielleiter etc.) unbedingt Folge zu leisten. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung, etc. sowie moralische Vorbehalte.

§5 Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Teilnehmende, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.
  2. Der Konsum von illegalen Rauschmitteln ist nicht gestattet und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

§6 Ton- und Filmaufnahmen / Fotografie

  1. Alle Rechte an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
  3. Die Teilnehmenden erklären sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das sie (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt.
  4. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.
  5. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  6. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§7 Anmeldung, Zahlungsmodalitäten, Rücktritt

  1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
  2. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist untersagt. Teilnehmerplätze sind nicht ohne Zustimmung des Veranstalters übertragbar, alle Änderungen der Teilnehmer müssen über den Veranstalter erfolgen.
  3. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich.
  4. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Lastschriftverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
  5. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
  6. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages ist grundsätzlich nicht möglich. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB. Muss ein Teilnehmender seine Teilnahme an der Veranstaltung absagen, versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben (Warteliste) und die Teilnahmebeitrag zu erstatten. Sollte dies nicht möglich sein, entscheidet der Veranstalter über eine Erstattung und erhebt eine Stornogebühr von mindestens 50% des Teilnehmerbeitrages. Bei einer Absage 14 Tage vor der Veranstaltung ist eine Rückerstattung des Beitrages nicht mehr möglich.
  7. Nach der Registrierung zur Veranstaltung ist der fällige Betrag innerhalb von 2 Wochen zu begleichen. Wird der Betrag nicht fristgerecht beglichen, behält sich der Veranstalter vor, den Platz wieder freizugeben.
  8. Wird die Veranstaltung abgesagt, wird der Ticketpreis auf Antrag erstattet. Der Antrag auf Erstattung kann per E-Mail an orga@lendermannen.de Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch besteht nicht. 

§8 Datenerhebung & Datenschutz

  1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Emailadresse, Charaktername, Gruppe sowie etwaige Allergien umfassen. Diese Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über einen gewissen Zeitraum gespeichert. Die angegebenen Daten des Teilnehmers werden vertraulich behandelt, siehe auch Datenschutzerklärung des Lendermannen e. V. in seiner aktuellen Fassung (https://www.lendermannen.de/datenschutz).

§9 weitere Veranstaltungsbedingungen

  1. Von Teilnehmern beauftragte Lieferungen (z.B. Getränke/Brennholz/Nahrungsmittel) auf das Veranstaltungsgelände sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter.
  2. Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Das Befahren des Burghofes ist nicht gestattet. Der Parkplatz ist nicht überwacht. Für Diebstahl und Beschädigungen durch Dritte wird nicht gehaftet. Auf dem gesamten Gelände darf maximal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  3. Die Durchführung von Feuershows (Feuerspucken, Jonglage mit brennenden Gegenständen, Feuerpois und ähnliches) oder Feuer beinhaltenden Spielhandlungen bedarf die ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter. Der Einsatz jedweder pyrotechnische Artikel bedarf, zusätzlich zu eventuellen behördlichen Genehmigungen, der Genehmigung durch den Veranstalter.
  4. Tiere sind auf der Veranstaltung generell nicht erlaubt.

§10 anwendbares Recht

  1. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Geschäftssitz des Veranstalters zuständige Gericht, sofern nicht ein anderweitiger ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

 

Diese AGB treten mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden.