AGB´s – Winterthing des großen Heeres

 

§1 Veranstalter

  1. Veranstalter ist der Lendermannen e.V – vertreten durch den 1.Vorsitzenden Marco Eichmann, Rosenweg 11, 36272 Niederaula, Tel.: 0175-8880885, Mail: info@lendermannen.de, Vereinregisternummer: VR1643, Registergericht: Bad Hersfeld, nachfolgend Veranstalter genannt.

 

§2 Geltungsbereich

  1. Die allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit dem „Winterthing des großen Heeres“ (nachfolgend Veranstaltung genannt) möglichen Belange.
  2. Vertragspartner sind der Teilnehmer (jede auf der Veranstaltung anwesende Person, die im Besitz einer gültigen Anmeldung ist) und der Veranstalter.
  3. Die Veranstaltung findet auf der Burg Lohra (Amt Lohra 2, 99759 Großlohra) statt. Die AGBs gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.

 

§3 Haftung des Veranstalters

  1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

§4 Pflichten des Teilnehmers

  1. Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie eine volljährige Aufsichtsperson. Die Einverständniserklärung und die Bestätigung über die Aufsichtsperson sind während der Veranstaltung vom Minderjährigen immer mit sich zu führen. Die Eltern oder Aufsichtspersonen minderjähriger Teilnehmer müssen auf dem Veranstaltungsgelände immer greifbar sein.
  2. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).
  3. Dem Teilnehmer obliegt es, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
  6. Ein Teilnehmer, der eine NSC (Nicht-Spieler-Charakter) Karte erwirbt, hat auf der Veranstaltung den Weisungen der Weisungsbefugten des Veranstalters (Spielleiter etc.) unbedingt Folge zu leisten. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung, etc. sowie moralische Vorbehalte.

 

§5 Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.
  2. Der Konsum von illegalen Rauschmitteln ist nicht gestattet und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

 

§6 Ton- und Filmaufnahmen / Fotografie

  1. Alle Rechte an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  2. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt.
  3. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.
  4. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.

 

§7 Anmeldung, Zahlungsmodalitäten, Rücktritt

  1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
  2. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist untersagt. Teilnehmerplätze sind nicht ohne Zustimmung des Veranstalters übertragbar, alle Änderungen der Teilnehmer müssen über den Veranstalter erfolgen.
  3. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich.
  4. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Lastschriftverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
  5. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
  6. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages ist grundsätzlich nicht möglich. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Anmeldung versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Stornogebühr von 50% des Teilnehmerbeitrages fällig. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers nach dem 27. Dezember ist eine Rückerstattung des Beitrages nicht mehr möglich.
  7. Nach der Registrierung zur Veranstaltung ist der fällige Betrag innerhalb von 2 Wochen zu begleichen. Wird der Betrag nicht fristgerecht beglichen, behalten wir uns vor den Platz wieder freizugeben.
  8. Wird die Veranstaltung abgesagt, wird der Ticketpreis auf Antrag erstattet. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch besteht nicht.

 

§8 Datenerhebung & Datenschutz

  1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Emailadresse, Charaktername, Gruppe sowie etwaige Allergien umfassen. Diese Daten werden für 10 Jahre gespeichert. Die angegebenen Daten des Teilnehmers werden vertraulich behandelt, siehe auch Datenschutzerklärung des Lendermannen e. V. in seiner aktuellen Fassung (https://www.lendermannen.de/datenschutz).

 

§9 weitere Veranstaltungsbedingungen

  1. Von Teilnehmern beauftragte Lieferungen (z.B. Getränke/Brennholz/Nahrungsmittel) auf das Veranstaltungsgelände sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter.
  2. Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Das Befahren des Burghofes ist nicht gestattet. Der Parkplatz ist nicht überwacht. Für Diebstahl und Beschädigungen durch Dritte wird nicht gehaftet. Auf dem gesamten Gelände darf maximal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  3. Die Durchführung von Feuershows (Feuerspucken, Jonglage mit brennenden Gegenständen, Feuerpois und ähnliches) oder Feuer beinhaltenden Spielhandlungen bedarf die ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter. Der Einsatz jedweder pyrotechnische Artikel bedarf, zusätzlich zu eventuellen behördlichen Genehmigungen, die Genehmigung durch den Veranstalter.
  4. Tiere sind auf der Veranstaltung generell nicht erlaubt.

 

§10 anwendbares Recht

  1. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Geschäftssitz des Veranstalters zuständige Gericht, sofern nicht ein anderweitiger ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

 

Diese AGB treten mit Wirkung vom 01.09.2018 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden.